Rauchfänge von Feuerstätten müssen lt. §32 (2) Punkt 1 und 2 des Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz kontinuierlich auf Brandsicherheit überprüft und gegebenenfalls gereinigt werden. In diesem Beitrag können Sie sich als Kunde einen Überblick verschaffen, wann und wie oft Ihr Rauchfang zu überprüfen ist.

Die Überprüfungsintervalle

Die Anzahl der Überprüfungen ist abhängig von der Nutzungsintensität (Heizperiode, ganzjährig, …), vom verwendeten Brennstoff (Fest, flüssig, gasförmig, …) und von der Leistung der Feuerstätte. Dies ist in Anlage 6 u. 7 des Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes geregelt.

Die Heizperiode

In Österreich umfasst die Heizperiode acht Monate. Sie reicht vom 1. Oktober bis zum 31. Mai des Folgejahres. Die Überprüfungsintervalle von Rauchfängen sind dabei grundsätzlich an die Heizperiode gebunden, wobei in gewissen Fällen von einer Bindung an die Heizperiode abgesehen werden kann. Der Rauchfangkehrer hat die Möglichkeit, ab September mit den Überprüfungen zu beginnen, um die Arbeitslast gleichmäßiger auf die folgenden Monate verteilen zu können.

Die Nutzungsintensität

Die Intensität der Nutzung ist in vier Kategorien unterteilt

  • Ganzjährig: Nutzung der Feuerstätte das ganze Jahr hindurch (z.B. Heizung mit Warmwasserbereitung)
  • Heizperiode: Nutzung der Feuerstätte in der Heizperiode (z.B. als klassische Raumheizung)
  • Gelegentliche Nutzung: Die Feuerstätte wird mehr als 30 Tage/Jahr aber nicht die gesamte Heizperiode hindurch genutzt
  • Seltene Nutzung: Die Feuerstätte weniger als 30 Tage pro Jahr benutzt
Die Brennstoffklassen

Brennstoffe werden in 3 Klassen unterteilt, wobei es bei jeder Brennstoffklasse weitere Unterteilungen gibt:

  • Feste Brennstoffe: Stückgut, Pellets, Hackgut, Koks und weitere Brennstoffe, die in natürlichem Zustand in fester Form vorkommen
  • Flüssige Brennstoffe: Heizöle aller Art wobei (außer in Ausnahmefällen) im Kleinhausbau nur mehr „Heizöl extra leicht (HEL)“ zugelassen ist
  • Gasförmige Brennstoffe: Im städtischen Bereich Erdgas und im ländlichen Bereich Flüssiggas (Propan, Butan)
Die Leistung

Im Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz wird zwischen zwei Leistungsbereichen unterschieden:

  • bis 120kW: Fänge von Feuerstätten mit einer Leistung bis 120kW werden anhand der Anlage 6 des Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes geregelt. Die genaue Anzahl der Überprüfungen ist in den nachfolgenden Tabellen aufgeschlüsselt.
  • ab 120kW: Fänge von Feuerstätten ab 120kW werden monatlich überprüft. Das bedeutet bei einer Nutzung in der Heizperiode 8 und bei ganzjähriger Nutzung 12 Überprüfungen (ausgenommen Gasfeuerstätten)

Überprüfungsintervalle im Detail

In den folgenden Tabellen finden sie die Anzahl der Überprüfungen für unterschiedliche Feuerstätten gestaffelt nach der Häufigkeit der Nutzung.

Flüssige Brennstoffe bis 120kW

Zu den flüssigen Brennstoffen zählen im Kleinhausbau Heizöl-Extraleicht (HEL) und in Ausnahmefällen Heizöl-Leicht (HL).

Feuerstätte Ganzjährig Heizperiode gelegentlich selten
Öl-Gebläsebrenner 3 2 2 1
Öl-Verdampferbrenner bis zu 6 4 2 1
Holzpellets (automatisch beschickt) bis 120kW

Automatisch beschickte Pelletfeuerungsanlagen sind solche Anlagen, die z.B. über eine Saugleitung oder über eine Schnecke den Brennstoff aus einem Behälter (z.B. BigBag) oder Lagerraum automatisch zur Feuerstätte transportieren.

Feuerstätte Ganzjährig Heizperiode gelegentlich selten
Holzpellets über 20kW 4 3 2 1
Holzpellets bis 20kW 3 2 2 1
Holzpellets (händisch beschickt) bis 120kW

Zu den händisch beschickten Pelletfeuerungsanlagen zählen z.B. Pelletöfen mit eingebautem Vorratsbehälter die nicht an einen Lagerraum oder externen Behälter angeschlossen sind

Feuerstätte Ganzjährig Heizperiode gelegentlich selten
Holzpellets händisch beschickt bis zu 6 4 2 1
Sonstige feste Brennstoffe bis 120kW

Zu den sonstigen festen Brennstoffen zählen z.B. Hackgut und Stückholz

Feuerstätte Ganzjährig Heizperiode gelegentlich selten
Holzpellets händisch beschickt bis zu 6 4 2 1

Fazit

Dieser Artikel hat hoffentlich etwas Licht in ins Dunkel der, auf den ersten Blick etwas verwirrend anmutenden, Überprüfungsintervalle von Rauchfängen gebracht. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können wir Sie gerne persönlich oder telefonisch beraten.