Wenn du auf der Suche nach einem neuen Job bist, stellst du dir irgendwann die Frage: Wieviel werde ich verdienen? Kollektivverträge sind für einen Laien aber oft etwas mühsam zu lesen und die Bruttoangaben lassen teils wenig Rückschlüsse darauf zu, was im Endeffekt auf deinem Konto landet. In diesem Beitrag werden wir deshalb etwas genauer ins Detail gehen, und deine Lohnaussichten als angehender Rauchfangkehrer oder als angehende Rauchfangkehrerin näher betrachten.

Der Kollektivvertrag

Dein Lohn als Rauchfangkehrer*in ist im oberösterreichischen Kollektivvertrag geregelt. Dort sind Dinge wie die Arbeitszeit, die Lohnstaffelung, Urlaubsanspruch, Krankengeld und Weiteres genauer ausgeführt.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit des Rauchfangkehrers/der Rauchfangkehrerin ist mit 40 Wochenstunden festgelegt. Diese 40 Stunden werden in der Regel auf fünf Arbeitstage aufgeteilt. Solltest du aber als Arbeitnehmer*in mal einen Tag frei brauchen, aber keinen Urlaub dafür verwenden wollen, kannst du z.B. dein Wochenpensum auch schon an den restlichen vier Tagen abarbeiten.

Das verdienst du als Rauchfangkehrer*in

Kommen wir zu deinem Lohn als Rauchfangkehrer*in. Dieser ist in der sogenannten Lohnordnung des Kollektivvertrages geregelt. Dabei wird anhand deiner Qualifikation unterschieden in welche Kategorie du fällst. Diese Kategorien teilen sich in qualifizierte Gesellen (mit Zusatzausbildungen) und Gesellen mit Meisterprüfung, normale Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge auf.

In der Lohnordnung findest du ausschließlich Bruttobeträge, von denen noch die Sozialversicherung und, je nach Höhe des Lohns, die Lohnsteuer abgezogen werden. Die Bruttobeträge kannst du z.B. mit dem Brutto-Netto Rechner der Arbeiterkammer in Nettobeträge umwandeln. So erhältst du ein Bild davon, wieviel vom Bruttolohn ca. auf deinem Konto landen wird.

Weiters bekommst du monatlich eine Schmutzzulage in der Höhe von €150,60 als Lehrling oder €203,20 als Meister, Geselle oder Gehilfe.

Für jeden Arbeitstag, an dem du außerhalb der Betriebsstätte unterwegs bist, bekommst du eine Außerhauszulage von €6,70 als Lehrling oder €8,90 als Meister, Geselle oder Gehilfe. Diese Zulagen kommen zu deinem Nettolohn steuerfrei dazu.

Lehrlinge

Dein Berufsleben als Rauchfangkehrer*in beginnt üblicherweise mit der Lehre – wenn du noch nicht weißt, was dich im Beruf erwartet, kannst du dir auf dieser Seite ein Bild davon machen. Als Lehrling, frisch von der Schule, ist es natürlich wichtig zu wissen, wieviel man in seinem zukünftigen Job verdient. Dabei ist der Beruf des Rauchfangkehrers, auch aufgrund der Zulagen, eher im oberen Mittelfeld angesiedelt.

  • im 1. Lehrjahr € 555,60 monatlich
  • im 2. Lehrjahr € 780,000 monatlich
  • im 3. Lehrjahr € 1004,40 monatlich

Gehilfe

Solltest du bereits eine Lehre oder anderweitige Ausbildung absolviert haben, kannst du als Gehilfe bei einem Rauchfangkehrerbetrieb anfangen. Aber Achtung: Da das Aufgabengebiet relativ breit gefächert ist, haben die meisten Rauchfangkehrerbetriebe nur bedingt die Möglichkeit, ungelernte Arbeitnehmer einzustellen.

  • im 1. und 2. Gehilfenjahr € 1.836,10 monatlich
  • im 3. und 4. Gehilfenjahr € 1.901,00 monatlich
  • ab dem 5. Gehilfenjahr € 1.957,70 monatlich

Geselle

Als ausgebildeter Geselle bist du in jedem Rauchfangkehrerunternehmen gerne gesehen. Den Gesellenstatus erlangst du, wenn du deine Lehrabschlussprüfung erfolgreich absolviert hast.

  • im 1. und 2. Gesellenjahr € 1.921,90 monatlich
  • im 3. und 4. Gesellenjahr € 1.992,60 monatlich
  • ab dem 5. Gesellenjahr € 2.053,70 monatlich

Qualifizierter Geselle & Meister

Als qualifizierter Geselle oder als Geselle mit Meisterprüfung hast du schon eine Menge weiterführendes Wissen gesammelt und viele Zusatzausbildungen abgeschlossen. Mit diesem Portfolio ausgestattet, bist du für die meisten Rauchfangkehrerbetriebe eine wertvoller Mitarbeiter, der auch dementsprechend entlohnt werden soll.

  • Qualifizierte Gesellen € 2.153,60 monatlich

Arbeitskleidung und Utensilien

Damit du als Rauchfangkehrer*in deine Arbeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausführen kannst, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir eine entsprechende Arbeitskleidung für den Sommer und den Winter, sowie passende Arbeitsschuhe und Arbeitshandschuhe zur Verfügung zu stellen.

Weiterführende Infos

Wenn du weitere Fragen rund um den Beruf des Rauchfangkehrers hast oder den Beruf gerne erlernen möchtest, kannst du dir hier unser Tätigkeitsfeld näher ansehen oder in unseren Beiträgen nach interessanten Artikeln stöbern. Bei Fragen kannst du uns auch gerne direkt kontaktieren.