Regie- & Gunstarbeiten
Preis je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde
z.B. für Reinigung von Feuerstätten und Öfen
Als Rauchfangkehrer*innen haben wir ein breites Aufgabenfeld, das wir mit unserer Expertise und unserer Erfahrung abdecken. Diese Aufgaben erfüllen wir mit Sorgfalt und zur Zufriedenheit unserer Kunden.

"Jeder Kunde hat einzigartige Anforderungen, denen wir mit Flexibilität und Professionalität gerecht werden wollen."
Termine werden in der Regel von unseren Mitarbeiter*innen mit dem Kunden vereinbart, um zeitliche Flexibilität zu gewährleisten.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sind unsere Mitarbeiter*innen den Großteil der Zeit über ihre Mobiltelefone für Sie erreichbar.
Unser Kernbereich umfasst eine Vielzahl an Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
Wir Rauchfangkehrer bieten Lösungen für eine Vielzahl von speziellen Überprüfungsarbeiten.
Neben den klassischen Tätigkeitsbereichen sind wir auch Ansprechpartner für weitere Fragen.

Wir sind als unabhängige Berater in Energiespar- und Umweltschutzfragen tätig. Wir bringen gerne unsere Erfahrungen beim Umstieg auf ein neues Heizsystem ein, oder beraten Sie bei der Effizienzsteigerung Ihrer bestehenden Anlagen.

Wir beobachten bei den Kehrarbeiten in Ihrem Objekt auch den baulichen und brandschutztechnischen Zustand der Abgasanlagen und Feuerstätten. So können wir Mängel frühzeitig erkennen, und Ihnen zeitgerecht Lösungsvorschläge anbieten.

Viele unserer Tätigkeiten sind durch gesetzliche Bestimmungen und eine Vielzahl an technischen Richtlinien und Normen festgelegt. Wir helfen Ihnen, Ihre Abgasanlagen und Feuerstätten gesetzeskonform auszuführen.
Übersicht unserer Preise für Dienstleistungen außerhalb der Tarifordnung.
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, welche wir als öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer erbringen, werden gemäß gültiger Rauchfangkehrer-Tarifverordnung verrechnet. Diese finden Sie im RIS.Arbeitszeiten von Dienstleistungen werden je angefangener Viertelstunde verrechnet.
Preis je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde
z.B. für Reinigung von Feuerstätten und Öfen
Preis je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde
Zeit die über die lt. Tarifordnung veranschlagte Zeit pro Kehrung hinausgeht
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für gewerblich oder nicht gewerblich genutzte Räucherkammern.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 5 und 7a
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für schliefbare Fänge offener Feuerstätten.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 6
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für auszuschlagende oder auszubrennende Fänge.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 7b
inkl. Prüfbericht, Gerätepauschale und Dokumentation
Gilt für messpflichtige Feuerstätten - Anfahrtskosten werden separat verrechnet
inkl. Prüfbericht und Dokumentation
z.B. für Einzelfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen - Anfahrtskosten werden separat verrechnet
inkl. Gerätepauschale und Dokumentation
Gilt für messpflichtige Feuerstätten - Anfahrtskosten werden separat verrechnet
Aufandsabgeltung für den Ersteintrag von Feuerstätten in die Oö. Heizungsanlagendatenbank
Wird einmalig pro Gebäude oder Nutzungseinheit verrechnet
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für Dichtheitsprüfungen gem. § 32 LuftREnTG.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 8
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für bau- bzw. feuerpolizeiliche Lokalaugenscheine betreffend Fänge.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 9
über die erstmalige Prüfung gem. § 22 LuftREnTG
Höchsttarif für die Erstellung eines Befunds/Prüfberichtes zum Nachweis der Brandsicherheit und Dichtheit je Fang.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 10
Höchsttarif für die Erstellung eines Befunds zum Nachweis der Betriebssicherheit einschließlich Querschnittsbemessung von Abgasanlagen nach EN 13384-1 und EN 13384-2.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 11
Preis je KFZ bei gesonderter Anfahrt.
Wird z.B. bei Abnahmen oder Feuerstättenüberprüfungen verrechnet
Preis je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde bei gesonderter Anfahrt
Wird z.B. bei Abnahmen oder Feuerstättenüberprüfungen verrechnet
für Anfahrt außerhalb des Kehrgebietes.
Wird verrechnet wenn Kehrungen/Leistungen außerhalb unseres Kehrgebietes durchgeführt werden