Der Beruf des Rauchfangkehrers ist ein vielschichtiger. Wir sind neben Ihrem Rauchfang auch für eine Vielzahl anderer Tätigkeiten verantwortlich, die Ihnen Sicherheit und ein wohlig-warmes Zuhause garantieren.

Reinigung • Wartung • Befundung • Beratung

Wir Rauchfangkehrer*innen reinigen private, öffentliche und industrielle Feuerstätten, wie
•    Rauchfänge
•    Feuerungsanlagen
•    Abgasleitungen (Kamine)
•    Verbrennungseinrichtungen,
und überwachen deren Feuersicherheit, damit ein sicherer Abzug der Abgase gewährleistet bleibt.

Wir beraten in Fragen der Heizmöglichkeit und -technik, sowie der Brandverhütung.
Weiters kontrollieren wir auch die Feuerungsanlagen in Neubauten und erstellen bei nachträglichen Ein- oder Umbauten Kaminbefunde (Bestätigung über die Eignung eines Kamins für den Anschluss eines Heizgerätes).

Darüber hinaus sind wir unabhängige Berater hinsichtlich Energiespar- und Umweltschutztechniken. Diesbezüglich gehört zu unseren Aufgaben das Überprüfen von Feuerstätten auf Wirtschaftlichkeit (Abgasverluste) und Emissionen (Schadstoffausstoß) inkl. Prüfberichte und die Überprüfung auf Dichtheit von Rauch- bzw. Abgasführungen.

Wir überprüfen Abgas- und Rauchfänge sowie deren Verbindungsstücke zu den Feuerstätten auf freien Querschnitt, um sicherzustellen, dass das bei der Verbrennung entstehende unsichtbare, geruch- und geschmacklose Gas Kohlenmonoxid (CO), das bereits in kleinen Mengen hochgiftig ist und ab einem Gehalt von 1000 ppm tödlich sein kann, ungehindert ins Freie abgeführt werden kann und nicht in die Raumluft entweicht.

Auch das Ausstellen eines Energieausweises über die Gesamtenergieeffizienz bestehender Wohngebäude wird von uns angeboten.

Kehrperioden • Gesetzesblätter

Viele unserer Tätigkeiten sind durch gesetzliche Bestimmungen (z.B. Kehrverordnungen der einzelnen Bundesländer, Feuerpolizeiordnungen, …) festgelegt. So liegen z.B. die gesetzlich vorgegebenen Kehrungen zwischen ein- und zwölfmal pro Jahr (gesetzlich festgelegt je nach Dauer der Benutzung, nach Leistung, nach Art der Feuerungsanlage etc.).
Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie bei uns persönlich oder im entsprechenden Gesetzblatt zum Download hier.

Bei jedem Besuch in Ihrem Objekt beseitigen wir nicht nur diverse Verbrennungsrückstände, sondern beobachten auch den baulichen Zustand der Feuerungsanlage. So können wir Mängel vor allem im so genannten Kaltbereich (unausgebaute Dachböden aber auch dem Bereich des Fanges über Dach) frühzeitig erkennen. Die Verbrennungsrückstände zeigen uns außerdem, ob der richtige Brennstoff verwendet wurde und die Feuerstätte energiesparend und umweltfreundlich betrieben wird.

Mängel • Feuerstättenüberprüfung

Bei der Feststellung von Mängeln der Feuerungsanlage sind wir verpflichtet, den/die Eigentümer/in zu deren Behebung aufzufordern. Wird dem NICHT nachgekommen und es kommt zu einem Brand oder einem anderen Schadensfall, der auf die Feuerstätte zurückzuführen ist, übernimmt die Versicherung des Eigners keine Haftung.

Um einem Schadensfall vorzubeugen und Mängel rechtzeitig zu erkennen, gibt es zusätzlich noch die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenüberprüfung, die im abschließenden Feuerstättenbescheid die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlage und eventuelle Mängel sowie die Maßnahmen zu deren Behebung angibt.
Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an uns.

Wir arbeiten gewissenhaft für einen energieeffizienten und umweltschonenden Betrieb Ihrer Feuerungsanlagen und für Ihre Sicherheit.


Downloads:

Landesgesetzblatt – Überprüfung Gas
OÖ. Heizungsanlagen- und Brennstoff-Verordnung
OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz / Novelle 2012
OÖ. Bauordnung